Wollten Sie schon immer mal auf einem Quad oder ATV sitzen und die Straßen unsicher machen? Oder haben Sie einfach Lust an einem Tag Action und Abenteuer auf einem Gefährt, mit dem Sie richtig viel Spass haben werden? Dann mieten Sie sich bei uns ein Quad oder ATV!
Zeitraum |
Preise in EUR | |
3 Std. |
Mo. - Fr. / jew. 10.00 - 19.00 Uhr Mo. - Fr. / jew. 10.00 - 10.00 Uhr Fr. 10.00 - Mo. 10.00 Uhr jeweils von 10.00 - 10.00 Uhr jeweils von 10.00 - 10.00 Uhr einmalige Leihgebühr einmalig (optional) SB 2.000 EUR in bar bei Übernahme |
38,00 79,00 189,00 350,00 450,00 5,00 10,00 200,00 |
Helmpflicht
Vorweg sollte hier gesagt werden, dass beim Quad- oder ATV-Fahren schon alleine aus Sicherheitsgründen immer ein Helm getragen werden sollte. Die "offizielle" Regelung lautet, dass die Helmpflicht bei diesen Fahrzeugen von der Zulassungsart abhängig ist. Wir informieren Sie gerne persönlich.
Fahrerlaubnis
Die EU hat bewirkt, dass in Deutschland ab Februar 2005 die Fahrerlaubnisklasse S erteilt wird. Ab 16 Jahren dürfen damit dreirädrige Krafträder und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge bis 45 km/h, z.B. Trikes, Quads oder Microcars, gefahren werden. Mit Fahrzeugen der Klasse S kann man im öffentlichen Straßenverkehr innerorts oder auf Landstraßen fahren, aber nicht auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen.
Beifahrer
In Deutschland gibt es keine allgemeingültige Regelung dafür, ob auf Quads/ATVs zwei Personen zugelassen sind. Bei der Einzelabnahme durch den TÜV jedoch wird festgelegt, ob Zweipersonen-Fahrten zulässig sind.